Das Projekt ist höchst umstritten, nun weist das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klagen zweier Umweltorganisationen ab. Damit kann die Gaspipeline von Rügen nach Lubmin wie geplant in Betrieb gehen.
Das Projekt ist höchst umstritten, nun weist das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klagen zweier Umweltorganisationen ab. Damit kann die Gaspipeline von Rügen nach Lubmin wie geplant in Betrieb gehen.
Im Streit um die Gaspipeline vom Hafen Mukran auf der Insel Rügen nach Lubmin hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klagen zweier Umweltorganisationen gegen das Bergamt Stralsund abgewiesen. Das Projekt sei angesichts der Gasmangellage gerechtfertigt und verstoße nicht gegen Bundesrecht, teilte das Gericht zur Begründung mit. Geklagt hatten die Deutsche Umwelthilfe und der Naturschutzbund Mecklenburg-Vorpommern.
Den Umweltverbänden zufolge hat sich die Versorgungslage aber entspannt, das Vorhaben sei überflüssig geworden. Zudem habe die Pipeline erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt in der Ostsee und stelle eine Gefahr für die Küstenregionen dar. Wäre die Klage erfolgreich gewesen, wäre die Betriebsgenehmigung der Leitung erloschen.
Schlappe Umweltschützer Gericht Klagen LNG-Pipeline Ostsee
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