Es geht um eine angebliche Vergewaltigung in einer Umkleidekabine: Im Zivilprozess gegen Donald Trump sind die finalen Plädoyers gehalten. Es fielen noch einmal klare Worte.
Die heute 79-jährige Carroll wirft Trump vor, sie im Frühjahr 1996 in der Umkleidekabine eines New Yorker Luxus-Kaufhauses vergewaltigt zu haben. Öffentlich machte die langjährige Kolumnistin des Magazins »Elle« ihren Vorwurf erst 2019, als Trump Präsident war. Trump bezichtigte Carroll der Lüge.
Carroll verklagte den Präsidenten daraufhin wegen Verleumdung und später in einer zweiten Klage wegen der mutmaßlichen Vergewaltigung selbst sowie erneut wegen Verleumdung. Sie verlangt Schadensersatz in nicht genannter Höhe.In ihrem Schlussplädoyer erinnerte Carrolls Anwältin Kaplan daran, dass die 79-Jährige während des Prozesses zwei ganze Tage lang ausgesagt und dabei »Frage um Frage um Frage« beantwortet habe.
Der Präsident war dem Ende April gestarteten Zivilprozess ferngeblieben; er war auch nicht verpflichtet zu erscheinen. Während des Prozesses wurden jedoch Aufnahmen einer Befragung Trumps durch Kaplan im Oktober gezeigt. Der 76-Jährige hatte Carrolls Vorwürfe dabei erneut entschieden zurückgewiesen und betont, die frühere Kolumnistin sei nicht sein »Typ«.
Allerdings verwechselte Trump bei der Befragung auf einem ihm gezeigten Foto aus den 1990er Jahren Carroll mit seiner Ex-Frau Marla Maples. Kaplan nutzte dies nun in ihrem Schlussplädoyer, um die Aussagen des Ex-Präsidenten in Zweifel zu ziehen. Die Wahrheit sei, dass Carroll »genau sein Typ war«, sagte die Anwältin.
Trumps Anwalt Tacopina dagegen sagte, der Ex-Präsident habe Carroll nie vergewaltigt: »Sie ist nie zur Polizei gegangen, weil es nie passiert ist.« Hätte Trump die Frau in einer Umkleidekabine eines Kaufhauses vergewaltigt, wäre er »sofort festgenommen worden«, sagte Tacopina. Die Geschworenen müssten ihren »gesunden Menschenverstand« einsetzen.
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