Stürmischer Wintereinbruch sorgt in Gütersloh für Unfälle und Behinderungen. Ein schwerer Unfall auf der Groppeler Straße mit lebensgefährlicher Verletzung einer Frau ist nur einer von vielen Fällen. Der Deutsche Wetterdienst warnt vor Glätte und Frost.
Herzebrock-Clarholz. Das Winterwetter hatte den Kreis Gütersloh an diesem Donnerstag fest im Griff. Bis zum Nachmittag hat es fast durchgängig geschneit. Glatte Straßen sorgten entsprechend für vermehrte Unfälle im Straßenverkehr. Die Leitstelle der Polizei teilte auf Nachfrage mit, dass es bis zum Abend insgesamt 65 Glätte - Unfälle gegeben hat. In den meisten Fällen ist es bei Sachschäden geblieben; bei sechs Unfälle n wurden auch Personen verletzt.
Vor allem Schloß Holte-Stukenbrock, Rheda-Wiedenbrück und Gütersloh waren besonders getroffen. Halle und Versmold hat es laut Leitstelle weitestgehend verschont. „Mittlerweile nehmen die Unfall-Meldungen glücklicherweise ab“, heißt es von dem Sprecher am Abend. Frau bei schwerem Unfall lebensgefährlich verletzt Der schwerste Unfall geschah bereits am Donnerstagvormittag. Auf der Groppeler Straße wurden drei Menschen schwer verletzt – eine Frau sogar lebensgefährlich. Gegen 11.05 Uhr war ein 18-Jähriger mit seinem 5er-BMW Kombi auf der Straße in Richtung Marienfeld unterwegs. Hinter dem Tecklenburger Weg überholte der Harsewinkler auf schneeglatter Straße einen Mülltransporter. Als der BMW wieder einscheren wollte, kam das Fahrzeug nach rechts ab und prallte gegen einen Baum. Der 18-jährige Fahrer und der 44-jährige Beifahrer wurden in ihrem Fahrzeug zwar nicht eingeklemmt, erlitten aber schwere Verletzungen. Eine 41-jährige Mitinsassin auf der Rücksitzbank erlitt lebensgefährliche Verletzungen. Die Verletzten wurden von Notärzten aus Rheda-Wiedenbrück und Harsewinkel, sowie den Besatzungen dreier Rettungswagen aus Herzebrock – Clarholz, Harsewinkel und Gütersloh versorgt und anschließend in verschiedene Krankenhäuser verbracht. Die Freiwillige Feuerwehr des Löschzuges Quenhorn unterstützte bei der Absperrung und leistete technische Hilfe. Für die Unfallaufnahme wurde ein Verkehrsunfall – Team angefordert. Die Groppeler Straße war zwischen dem Tecklenburger Weg und dem Udenbrink für mehrere Stunden gesperrt. Deutscher Wetterdienst warnt vor Glätte im Kreis Gütersloh Der Deutsche Wetterdienst warnte noch bis zum Nachmittag vor weiterem Schneefall im Kreis Gütersloh. Die amtliche Warnung galt vorerst bis 15 Uhr; bis zu acht Zentimer Neuschnee waren demnach möglich. Mittlerweile hat sich das Wetter etwas beruhigt. Die amtliche Warnung vor Frost und Glätte gilt allerdings noch bis Freitagmorgen, 9 Uhr. Die Gütersloher Polizei appelliert deshalb weiter an Autofahrer, ihr Fahrverhalten unbedingt der Witterung anzupassen. „Fahren Sie nur mit Winterreifen mit angepasster Geschwindigkeit und überholen Sie nicht. Achten Sie auch darauf, dass alle Scheiben und die Scheinwerfer frei sind.“ Wichtige Hinweise: Aufgepasst bei falschen Reifen: Das müssen Gütersloher Autofahrer jetzt wissen Kaltes Wochenende im Kreis Gütersloh Zwar bleibt das Wetter laut den Meteorologen des Online-Portals „wetter.com“ auch zum Wochenende knackig kalt – zumindest soll aber der Schneefall nachlassen. Am Freitag können vereinzelt noch Flocken herunterkommen, am Samstag und Sonntag sinkt die Regen- bzw. Schneewahrscheinlichkeit dann aber auf fünf Prozent. Dazu liegen die Temperaturen zwischen null und einem Grad. Probleme beim Rückflug des SC Verl am Donnerstag Auch der heimische Drittligist SC Verl hat den Winter-Einbruch am Donnerstag zu spüren bekommen. Die Mannschaft von Alexander Ende ist am Mittag aus dem Trainingslager an der türkischen Riviera zurück nach Deutschland geflogen – allerdings mit deutlicher Verspätung. Aufgrund des massiven Schneefalls konnte die Maschine zunächst nicht wie geplant am Düsseldorfer Flughafen landen und musste stattdessen mehr als eine Dreiviertelstunde über der Stadt kreisen. Mittlerweile sind die Verler aber sicher angekommen. Gütersloher Stadtreinigung im Dauer-Einsatz Die Gütersloher Stadtreinigung und der Fachbereich Grünflächen waren am Donnerstag mit rund 55 Mitarbeitenden im Einsatz, um Straßen und Radwege von Schnee und Glätte zu befreien. Auch die Stadtverwaltung appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, vorsichtig zu fahren. „Die Stadt Gütersloh hatte sich auf den Schneefall gut vorbereitet und die zur Verfügung stehenden Lkw bereits mit vorgelagerten Räumschilden versehen“, hieß es am Nachmittag. Diese Fahrzeuge würden gleichzeitig auch zum Streuen auf größeren Straßen eingesetzt. Weitere sieben kleine Traktoren, zwölf Pritschenwagen sowie handgeführte Streukarren und Schneeschaufeln oder ähnliche Hilfsmittel stehen den Mitarbeitenden beispielsweise für Radwege und die Fußgängerzone zur Verfügung. „Die Besatzungen der Schneeräumfahrzeuge werden auch in den nächsten Stunden und je nach Wetterlage voraussichtlich auch am frühen Freitagmorgen im Einsatz sein“, heißt es von der Stadt weiter. Es wird um Verständnis gebeten, da nicht alle Fahrzeuge und Mitarbeitende überall gleichzeitig sein können. Wichtige Infos: Pflichten bei Schneefall und Glätte in Gütersloh Der Winterdienst der Stadt ist verantwortlich für das städtische Straßen- und Wegenetz. Allerdings werden nur verkehrswichtige Straßen gestreut. Das ist etwa ein Drittel aller Straßen inklusive aller Radwege. Für Bundesstraßen und Kreisstraßen sind der Landesbetrieb Straßen.NRW oder der Kreis zuständig. Um die Sicherheit aller Fußgängerinnen und Fußgänger und auch Menschen im Rollstuhl zu gewährleisten, erinnert die Stadt Gütersloh darüberhinaus, dass Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer dazu verpflichtet sind, die Gehwege vor ihrem Grundstück von Schnee und Eis zu befreien. Schnee muss auf Gehwegen auf etwa 1,50 Meter Breite geräumt werden. Ist kein Gehweg vorhanden, dann muss der Winterdienst seitlich auf der Straßenfläche durchgeführt werden, so dass ein für Fußgänger gefahrlos nutzbarer Weg verfügbar ist. Auf Gehwegen muss bei Eis- und Schneeglätte gestreut werden, wobei die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen grundsätzlich verboten ist. Ihre Verwendung ist laut Stadt Gütersloh nur in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (beispielsweise Eisregen) oder an gefährlichen Stellen an Gehwegen (beispielsweise Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, etc.) erlaubt. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis sieben Uhr und sonn- und feiertags bis neun Uhr zu beseitigen
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