Damit gibt es nun bereits sechs solcher Abkommen. Für die Abschiebung von Menschen ohne Bleiberecht hat die Vereinbarung mit dem zentralasiatischen Land aber nur eine geringe Bedeutung.
Kanzler Scholz in Usbekistan - „Perle des Orients“ wird Samarkand genannt, die erste Station der Zentralasien-Reise des Kanzlers. - Foto: Michael Kappeler/dpa
Damit gibt es nun bereits sechs solcher Abkommen. Für die Abschiebung von Menschen ohne Bleiberecht hat die Vereinbarung mit dem zentralasiatischen Land aber nur eine geringe Bedeutung. Zum Auftakt seiner Zentralasien-Reise hat Bundeskanzler Olaf Scholz mit Usbekistan eine engere Zusammenarbeit bei der Steuerung der Migration nach Deutschland vereinbart. Ein Abkommen dazu wurde bei seinem Besuch der fast 3.000 Jahre alten Handelsstadt Samarkand an der Seidenstraße unterzeichnet. Es soll den Zuzug von Fachkräften insbesondere im Pflege- und Gesundheitsbereich und die Rückführung von Usbeken ohne Bleiberecht in Deutschland erleichtern.
Abkommen mit einzelnen Herkunftsländern sind ein zentraler Bestandteil der Migrationspolitik der Ampel-Regierung. Um sie auszuhandeln, hat sie mit Joachim Stamp eigens einen Beauftragten eingesetzt.Erst am vergangenen Freitag wurde in Berlin ein Migrationsabkommen mit Kenia unterzeichnet, mit Indien, Georgien, Marokko und Kolumbien gibt es solche Vereinbarungen schon länger.
In dem Abkommen ist zwar grundsätzlich auch die „Durchbeförderung“ von Staatsbürgern dritter Staaten geregelt, aber eine konkrete Vereinbarung dazu enthält es nicht. Deutschland schiebt seit Ende August wieder Straftäter in das von den islamistischen Taliban regierte Afghanistan ab. Der erste Flug wurde mit Hilfe von Katar organisiert.
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