Ein bisschen schummeln? Das kann teuer werden, wenn es um Angaben in Anträgen von Versicherungen geht. Darauf sollten Sie achten.
Fragen über Fragen: Versicherer wollen vieles ganz genau wissen. Und wer eine Versicherung abschließen will, muss den entsprechenden Antrag sorgfältig ausfüllen. Manche geraten dann in Versuchung: Ist ein wenig Schummelei vielleicht erlaubt, etwa um an eine günstigere Versicherungsprämie zu kommen oder überhaupt zu einem Vertragsabschluss?
Der Versicherer verpflichtet sich mit dem Versicherungsvertrag schließlich, ein bestimmtes Risiko des Versicherungsnehmers oder eines Dritten durch eine Leistung abzusichern. Das kann der Anbieter nur auf Basis korrekter Angaben im Antrag. Entsprechen diese nicht der Wahrheit und fliegt der Schwindel später auf, kann dies für Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer schlimme Folgen haben.
Hinzu kommt: Die Versicherungen müssen die vereinbarten Leistungen im Schadenfall nicht zahlen, falls Versicherungsnehmer unwahre Angaben im Antrag gemacht haben - und Versicherer dies nachweisen können. "Das gilt zum Beispiel im Fall eines Verschweigens von Krankheiten im Antrag", so Stecher. In einem solchen Fall kann der Versicherer den Vertrag auch wegen arglistiger Täuschung anfechten.
Ein Tipp: Bei Fragen zu ihrem Gesundheitszustand sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher am besten ärztlich unterstützen lassen. "Zumindest aber sollten sie sich ihre Krankenakte aushändigen lassen, hierauf haben sie einen gesetzlichen Anspruch", so Frenz.Wer eine Autoversicherung abschließen möchte, muss unter anderem angeben, wie viele Kilometer er oder sie pro Jahr mit dem jeweiligen Fahrzeug fährt.
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