Endlich fällt das Informationsverbot für Schwangerschaftsabbrüche durch Paragraf 219a. Abtreibungen bleiben dennoch weiterhin strafbar. Ein Essay von patrihecht und D__nah
Mit einer Petition richten 356 Berliner Ärztinnen einen dringenden Appell an das Bundesparlament. Sie fordern, Paragraf 218 abzuschaffen, der Schwangerschaftsabbrüche zu einer Straftat gegen das Leben erklärt. Dieser „staatliche Gebärzwang“ sei mit der in der Verfassung festgeschriebenen Würde der Frau unvereinbar, erklären die Ärztinnen. „Paragraf 218 streichen – nicht ändern“, fordert eine der Ärztinnen in einer Broschüre.
Staatlicher Gebärzwang gilt nach wie vor Immerhin wird der Bundestag kommende Woche mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen die Streichung von Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs beschließen. Angestoßen hatte die Debatte die Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel, die 2017 verurteilt wurde, weil auf ihrer Webseite steht, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornimmt.
Weniger Ärzt:innen bereit zur OP Die Schwangere muss sich zuvor in einer staatlich anerkannten Stelle beraten und anschließend eine Bedenkfrist von drei Tagen verstreichen lassen. Grundsätzlich jedoch hat das Übel, gegen das sich in der Weimarer Republik zum ersten Mal eine Massenbewegung richtete, bis heute Bestand.
FDP für Leihmutterschaft Denn zum Leben von Menschen, die schwanger werden können, gehört dazu, dass dies mitunter auch ungewollt passiert. In manchen Gegenden müssen ungewollt Schwangere bis zu 150 Kilometer für einen Schwangerschaftsabbruch reisen. SPD und Grüne forderten in ihren Wahlprogrammen, Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.
Schon gerät ins Wanken, was lange als Gewissheit galt: das Recht auf legale Abbrüche.
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