Schluss mit hohen Hürden und teuren Prozessen: Geschlechtseinträge und Vornamen können mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz einfacher geändert werden. Doch freie Wahl bei Vornamen besteht nicht.
Mit dem heute in Kraft getretenen Selbstbestimmungsgesetz können Menschen ihren Geschlechtseintrag und Vorname n einfacher ändern lassen. Dafür braucht es nur noch eine Erklärung beim Standesamt. Ein Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten: Wen betrifft das Gesetz? Im Fokus stehen laut Familienministerium drei Gruppen: Transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen.
Gleiches gilt für einen Reisepass, sofern er benötigt wird. In diesem ist neben dem neuen Vornamen auch ein Geschlechtseintrag zu finden, wer nicht als männlich oder weiblich gemeldet ist, erhält an dieser Stelle ein «X». Wie viele Anträge werden erwartet? Aktuell werde von rund 4.000 Anträgen pro Jahr ausgegangen, schreibt das Familienministerium.
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