Am Freitag soll der Bundestag über das Selbstbestimmungsgesetz entscheiden. Dass Änderungen von Namen und Geschlecht automatisch an bis zu zehn Behörden gemeldet werden sollen, ist gestrichen. Aber die Datenweitergabe könnte nur aufgeschoben sein und an anderer Stelle wieder auftauchen.
Bundeskriminalamt, Zoll und Geheimdienste sollen nicht automatisch informiert werden, wenn Personen ihren Namen und Geschlechtseintrag ändern. Ein entsprechender Abschnitt aus dem Entwurf für das Selbstbestimmungsgesetz wurde gestrichen. So steht esIn dem Dokument heißt es zum entsprechenden Abschnitt:
Hätte sich das BMI in diesem Punkt durchgesetzt, hätte das bedeutet: Die persönlichen Daten von Menschen, die ihren Geschlechtseintrag ändern, gehen automatisch an bis zu zehn verschiedene Bundesbehörden, darunter das Bundeskriminalamt, der Verfassungsschutz und das Bundesamt für Migration. Auch soll weiterhin Voraussetzung für die Änderung des Eintrags sein, dass dieser drei Monate im Voraus beim zuständigen Standesamt angemeldet werden muss. Verbände und Sachverständige kritisieren die Frist als unnötig und diskriminierend. Sie gilt nicht für andere Formen der Personenstandsänderung wie etwa Heirat.
Es geht darin um Namensänderungen nach dem Selbstbestimmungsgesetz, aber auch um andere Fälle, in denen ein „berechtigtes Interesse“ besteht, den Namen ändern zu lassen. Erwähnt werden etwa „Namensänderung wegen eines ausländischen oder fremdländisch klingenden Namens, durch den Nachteile im gesellschaftlichen, sozialen oder beruflichen Umfeld eintreten“ und „Namensänderung für die zweite und dritte Generation von Migranten“.
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