Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass jeder Mensch in Deutschland sein Geschlecht und seinen Vornamen selbst festlegen kann. Das Innenministerium hatte zuletzt noch Bedenken.
und in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern können. Das Gesetz richtet sich laut Familien- und Justizministerium an transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen.
„Trans“ sind laut Gesetzentwurf Personen, die sich nicht oder nicht nur mit dem Geschlecht identifizieren, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde. „Inter“ bedeutet, angeborene körperliche Merkmale zu haben, „die sich nach medizinischen Normen nicht eindeutig als männlich oder weiblich einordnen lassen“. „Nicht-Binär“ wird als Selbstbezeichnung für Menschen, die sich weder als Mann noch als Frau identifizieren, definiert.
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