Mietern bei landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften soll bei Zahlungsrückständen wegen der deutlich gestiegenen Energiekosten nicht gekündigt werden.
Der Senat beschloss bei seiner Sitzung am Dienstag, darauf ab 1. Oktober für zunächst sechs Monate zu verzichten, wie Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel nach der Sitzung mitteilte.
Demnach werden die Wohnungsbaugesellschaften keine Kündigungen wegen Zahlungsrückständen aussprechen und auch keine Räumungen bewohnter Wohnungen veranlassen. Das soll auch für Gewerbemietverhältnisse der städtischen Wohnungsunternehmen gelten. Geisel sagte, er werde dieses Vorgehen auch gegenüber den privaten Partnern im Bündnis für Wohnungsbau und bezahlbares Wohnen deutlich machen. Die privaten Vermieterinnen und Vermieter seien ausdrücklich aufgefordert, sich dem Beispiel der städtischen Wohnungsunternehmen anzuschließen.
Niemand sollte Angst vor dem Verlust der Wohnung haben, so der Senator. Die Regelung gilt laut Geisel für 360.000 Wohnungen berlinweit und für rund 700.000 Mieterinnen und Mieter.
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