Nehmen Jugendliche unter 14 Jahren sich beim Sex auf, gilt das als Kinderpornografie – und später ist der Besitz der Bilder strafbar. Faeser möchte das ändern. Dadurch sollen Kapazitäten frei werden, um „die wirklich schlimmen Taten zu bekämpfen“.
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Seit 2021 gelten Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte als Verbrechen mit einer Mindesthaftstrafe von einem Jahr. Der verschärfte Paragraf 184b des Strafgesetzbuchs trifft allerdings häufig Jugendliche selbst - etwa beim"Sexting", dem digitalen Austausch sexueller Fotos und Videos. Wenn sich Jungen und Mädchen unter 14 Jahren also selbst beim Sex oder der Masturbation aufnehmen, gelten die Aufnahmen als Kinderpornografie, deren Besitz ab dem Erreichen der Strafmündigkeit als Verbrechen strafbar ist.
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