Die Bundesregierung legte einen Gesetzentwurf für besseren Kinderschutz vor. Im Bundestag zeichnet sich am Freitag einmütige Zustimmung ab.
Sexueller Missbrauch an Kindern: Ja zur Missbrauchsbeauftragten Die Bundesregierung legte einen Gesetzentwurf für besseren Kinderschutz vor. Im Bundestag zeichnet sich am Freitag einmütige Zustimmung ab.Berlin taz | Das Amt der „Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen“ soll erstmals gesetzlich geregelt werden. Bei der ersten Beratung des Gesetzes im Bundestag signalisierten alle Fraktionen Zustimmung.
Nach 14 Jahren wird der Posten nun erstmals gesetzlich geregelt und damit zur dauerhaften Einrichtung. „Das ist ein klares Bekenntnis zum Kinderschutz“, sagte Familien-Staatssekretärin Ekin Deligöz bei der Vorstellung des Gesetzes im Bundestag. Gesetzlich abgesichert werden nun auch der Betroffenenrat und die Aufarbeitungskommission bei der Missbrauchsbeauftragten. Die bis zu 18 Mitglieder:innen des beratenden Betroffenenrats werden ebenso wie die sieben Mitglieder der Aufarbeitungskommission von der Beauftragten berufen.
Für die CDU/CSU forderte die Abgeordnete Bettina-Margarete Wissmann eine Erweiterung der Aufgaben der Beauftragten. Diese soll auch Schutzkonzepte gegen sexuellen Missbrauch für gesellschaftliche Akteure wie die Kirchen erarbeiten. Heidi Reichinnek forderte mehr Geld für die Jugendhilfe: „Wer überlastet ist, der übersieht.“
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