Wer sich online an einem Shitstorm beteiligt, haftet womöglich nicht nur für seinen Beitrag, sondern für alle. Das kann kosten.
-User, ein Posting geteilt, ohne dessen Wahrheitsgehalt zu prüfen. Mit den Postings wurde der Polizist zu Unrecht rechtswidrigen Verhaltens bezichtigt. Nun muss der Beklagte nicht bloß für sein einzelnes Posting einstehen, sondern für den gesamten immateriellen Schaden, den der Shitstorm dem Polizisten insgesamt verursacht hat. Das hat der Oberste Gerichtshof Österreichs rechtskräftig entschieden .
Anstatt jeden einzelnen Teilnehmer eines Shitstorms auf kleine, womöglich unterschiedliche Beträge zu verklagen, darf der Geschädigte auch nur einen einzelnen Teilnehmer für den gesamten Schaden vor Gericht bringen. Und das muss keineswegs derjenige sein, der die Lawine ins Rollen gebracht hat. Das Opfer darf sich frei aussuchen, welchen Shitstorm-Poster es in Anspruch nimmt.
Das ist den Richtern keineswegs entgangen: "Die Schwierigkeit, andere Schädiger ausfindig zu machen, und das Risiko der Uneinbringlichkeit ist von den Schädigern zu tragen", führt der OGH auf seiner Webseite aus, "Die einzelnen Poster, die zumindest teilweise untereinander vernetzt sind und wissen, an welche 'Freunde’ sie den Beitrag weitergeleitet haben, haben die Schadensaufteilung im Regressweg untereinander vorzunehmen.
Der Schadenersatz in diesem Fall bezieht sich auf immaterielle Schäden durch Verletzung von Datenschutz und Bildnisschutz, enthielt das Posting doch ein Bild des Polizisten. Der Volltext des OGH-Erkenntnisses ist noch nicht verfügbar, soll aber
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