Sicherstellungsauftrag : Zukunft der ambulanten Versorgung: Landkreistag Baden-Württemberg attackiert KVBW

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Sicherstellungsauftrag : Zukunft der ambulanten Versorgung: Landkreistag Baden-Württemberg attackiert KVBW
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In Baden-Württemberg fordern die Landkreise vom Land ein Konzept für die Sicherung der ambulanten Versorgung. Man wolle nicht „Ausfallbürge“ für die zuständige KV sein, betonen sie. KVBW-Chef Dr. Karsten Braun wehrt sich.

Stuttgart. Der Landkreistag Baden-Württemberg hat das Sozialministerium aufgefordert, ein „schlüssiges Handlungskonzept“ zur Sicherung der ambulanten Versorgung vorzulegen. „Die Lage wird sich in den kommenden Jahren deutlich verschlechtern und wir können mit den Antworten der Vergangenheit nicht mehr die Fragen der Zukunft beantworten“, sagte Landkreistagspräsident Joachim Walter am Dienstag.

Kritisch sehen die Landkreise die Rolle der KV Baden-Württemberg: Diese müssen ihren Sicherstellungsauftrag so wahrnehmen, „dass ihn die Menschen überall im Land als erfüllt ansehen“, heißt es in der Mitteilung.Die Landkreise könnten nicht als „Ausfallbürgen einspringen, damit Löcher im ambulanten Versorgungsnetz gestopft werden“, meinte Walter. Der Landkreistag skizziert dazu einige Reformoptionen – manche von ihnen dürften konsensfähig sein, andere hochkontrovers. So spricht sich das Gremium beispielsweise für mehr Patientensteuerung aus, aber auch für eine „umfänglichere Beteiligung der Kliniken an der vertragsärztlichen Versorgung“. Für Irritationen in der KVBW hat auch die Position gesorgt, die „teure Doppelversorgung“ durch „bestimmte Facharztgruppen“ in Praxen und Kliniken müsse „perspektivisch überwunden“ werden.Braun: „Leider hat man nicht auf uns gehört“Baden-Württembergs KV-Vorstandschef Dr. Karsten Braun wies auf Anfrage der Ärzte Zeitung die Vorhaltung zurück, die KV komme nicht mehr ihrem Sicherstellungsauftrag nach. „Die Versorgung der Bevölkerung in Baden-Württemberg ist flächendeckend und qualitativ hochwertig gesichert“, sagte er. Nur im Ostalbkreis sei nach den vom Landesausschuss definierten Kriterien Unterversorgung im hausärztlichen Bereich festgestellt worden. Lokal sicherstellen könne die KV nur mit dem ärztlichen Nachwuchs, „den uns die bundesweite Gesundheitspolitik tatsächlich zur Verfügung stellt“. Die KVBW habe seit vielen Jahren auf den Nachwuchsmangel aufmerksam gemacht. „Leider hat man nicht auf uns gehört“, sagte Braun.Es sei das gemeinsame Interesse von KVBW und Landkreisen, die ambulante wohnortnahe Regel- und Akutversorgung im Schulterschluss zu erhalten. Dabei müsse man aber zwischen Bedarf und Bedürfnissen unterscheiden. „Der Landkreistag wäre gut beraten, ehrlich mit der Bevölkerung umzugehen und zu verdeutlichen, dass die Gesundheitsversorgung der Zukunft anders aussehen wird als heute und vieles nicht mehr so bequem sein wird.“Märchen der doppelten Facharztschiene „aus der Mottenkiste geholt“Bei mehreren Punkten erntet der Landkreistag mit seinen Vorschlägen Kopfschütteln in der KVBW: „Die meisten Krankenhäuser haben aufgrund von Personalmangel doch schon jetzt Schwierigkeiten, ihre eigentlichen Aufgaben im stationären Bereich zu erfüllen. Wie Kliniken in dieser Situation auch noch mehr Aufgaben im ambulanten Bereich übernehmen wollen, bleibt rätselhaft“, meint KVBW-Vorstandschef Braun. Ähnlich sieht es mit den Vorhaltungen aus, es gebe eine „teure Doppelversorgung“ bei Fachärzten. „Das Märchen der doppelten Facharztschiene ist schon lange widerlegt und kommt immer wieder mal aus der Mottenkiste.“Andere Vorschläge des Landkreistags gingen aber in die richtige Richtung, so etwa bei der Patientensteuerung. Die KVBW setze sich schon lange für eine Steuerung ein, „die nach einem einheitlichen standardisierten Verfahren abläuft, so dass Betroffene direkt in die passende Versorgungsebene gelenkt werden“, erinnert Braun.Das baden-württembergische Sozialministerium betonte auf Anfrage, es brauche ein Bündel unterschiedlicher Maßnahmen, um die hausärztliche Versorgung insbesondere auf dem Land zu sichern, bezog aber klar Position: „Die ärztliche Selbstverwaltung hat den Sicherstellungsauftrag für die ambulante Versorgung inne. Das Land unterstützt sie nach Kräften dabei und setzt sich für eine zukunftsfähige Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung ein“, sagte eine Sprecherin des Ministeriums der Ärzte Zeitung.Viele Regelungsbereiche lägen allerdings außerhalb der Kompetenz des Landes. So müsse beispielsweise die Bedarfsplanung an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. „Diese wurde einst geschaffen, um Überversorgung zu verhindern. Das entspricht aber nicht mehr der heutigen Entwicklung“, so die Sprecherin. Sie verwies darauf, dass sich Baden-Württemberg seit Jahren darum bemühe, sektorenübergreifende Versorgungsmodelle wie etwa Primärversorgungszentren und eine stärkere Patientensteuerung durch Patientenlotsen in die Regelfinanzierung zu bekommen – so auch bei der anstehenden Krankenhausreform und weiteren Versorgungsreformen auf der Bundesebene.

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