Berliner Verwaltungsgericht bestätigt Böllverkaufsverbot
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Denn im Club würden sich „typischerweise eine größere Zahl von Personen in geschlossenen Räumen über einen längeren Zeitraum“ begegnen. Durch das Tanzen sei die Atemaktivität erhöht, Mindestabstände seien kaum einzuhalten und aufgrund der Lautstärke werde lauter gesprochen werden. Daher bestehe „eine besonders hohe Ansteckungsgefahr durch Aerosolübertragung“.
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