Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Donnerstag, ob die Birkenstock-Sandalen urheberrechtlich geschützt sind. Ein Sandalenhersteller wird beschuldigt, Modelle zu verkaufen, die Birkenstock-Designs ähneln. Birkenstock argumentiert, dass das herausragende Design seiner Modelle als Werke der angewandten Kunst gelten sollte.
Was für ein Aufstieg! Nachdem es die einst verpönte Öko-Sandale erst zum Hollywood-Star im Blockbuster „Barbie“ gebracht hat, geht’s jetzt um die Frage: Sind die Birkenstock -Latschen Kunst ? Darüber verhandelt am Donnerstag der Bundesgerichtshof in Karlsruhe., angestrengt. Der Vorwurf: Sie hatten Sandalen angeboten, die den Birkenstock -Modellen sehr ähneln.
Das Urheberrecht gibt dem Schöpfer eines Werkes exklusive Nutzungsrechte. Es schützt kreative Leistungen wie Schriftwerke, Filme, Computer-Programme sowie Werke der„Im Urheberrecht ist aber seit Jahrzehnten anerkannt, dass auch herausragendes Design von Gebrauchsgegenständen urheberrechtlich geschützt sein kann“, sagt Birkenstock-Rechtsanwalt Konstantin Wegner.
Als solch ein herausragendes Design sieht Birkenstock auch seine Sandalen. In den Klagen geht es um vier Modelle.Birkenstock meint, dass man diese vier Modelle typischerweise mit der Marke verbindet. So seien die Schnallen oder die Riemenführung sowie die Kombination aus beidem das, was die Sandalenmodelle zu Werken der angewandten Kunst mache und denIn den ersten zwei Instanzen gab es zum Thema Kunst oder nicht keine Einigkeit.
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