Söder-Beleidigung: Geldstrafe gegen Ex-Politiker Grosz

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Müssen sich Politiker bei Reden am Aschermittwoch zukünftig zügeln? Der österreichische Ex-Politiker Grosz verteidigt seine Verbalattacken als Satire. Das Gericht verurteilt ihn trotzdem.

Gerald Grosz - Der österreichische Ex-Politiker Gerald Grosz will gegebenenfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. - Foto: Armin Weigel/dpa

Nach seinen Verbalattacken gegen CSU-Chef Markus Söder beim politischen Aschermittwoch der AfD hat das Amtsgericht Deggendorf eine Geldstrafe gegen den österreichischen Ex-Politiker Gerald Grosz verhängt. Söder werde durch die Beleidigung „in die Nähe des nationalsozialistischen Regimes“ gerückt, sagte die Richterin am Montag bei der Urteilsverkündung in Deggendorf. Demnach soll Grosz eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 165 Euro zahlen, also 14.850 Euro.

Grosz hatte Bayerns Ministerpräsident im Februar 2023 im niederbayerischen Osterhofen als „Södolf“, „Corona-Autokrat“ und „Landesverräter“ bezeichnet. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach nannte er einen „Horrorclown“. Das Amtsgericht hatte deshalb im September gegen Grosz zunächst einen Strafbefehl wegen mutmaßlicher Beleidigung erlassen und eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 400 Euro, also 36.000 Euro, verhängt.

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