Der Schriftzug am Eingang zum Landesarbeitsgericht in Düsseldorf
Ein Arbeiter hatte sich geweigert, eine rote Diensthose zu tragen. Deswegen wurde ihm gekündigt. Diese Entscheidung war rechtens, sagt das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf.wollte die rote Arbeitshose auch nach zwei Abmahnungen nicht tragen - und flog deshalb raus. Seitdem wehrte er sich gegen seine Kündigung vor dem Düsseldorfer Landesarbeitsgericht.
Das Arbeitsgericht Solingen hielt als erste Instanz die Kündigung des Mannes für rechtens. Die Interessen des Unternehmens seien wichtiger als das ästhetische Empfinden des Mannes. Das Landesarbeitsgericht hat das Solinger Urteil nun bestätigt. Der Arbeitgeber dürfe Rot als Farbe der Arbeitsschutzhose vorschreiben, erklärte es in einer Mitteilung. Dafür gebe es sachliche Gründe, unter anderem die Arbeitssicherheit.
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