Es laufen die finalen Gespräche, in denen sich alle Beteiligten auf die Höhe der Geldzahlung von Wolfgang Niersbach einigen müssen.
vor dem Landgericht Frankfurt wird mit größter Wahrscheinlichkeit nur noch gegen die beiden Angeklagten Horst R. Schmidt und Theo Zwanziger fortgesetzt. Nach den Ausführungen der Vorsitzenden Richterin Eva-Marie Distler am neunten Verhandlungstag wird eine Einstellung des Verfahrens gegen Wolfgang Niersbach gegen Zahlung einer Geldsumme angestrebt. Als Begründung für den Deal, der möglichst bis 10. Juni perfekt sein soll und den Ex-DFB-Präsidenten ca. 50.
Seine Strippenzieher-Rolle bei der bisher erfolgreichen Vertuschung des wahren Zwecks der Überweisung wird vom Gericht jedoch nicht so schwerwiegend eingestuft wie die Aktivitäten von Schmidt und Zwanziger, die nach den bisherigen Zeugenaussagen die finanziellen und organisatorischen Entscheidungen und Abläufe der ominösen 6,7 Mio.-Euro-Zahlung koordinierten.
Der Grund für ihre Reaktion: Metz hatte kürzlich per Schreiben an den hessischen Datenschutz-Beauftragten und den Landgerichts-Präsidenten moniert, dass die Richterin ein Attest seines Mandanten, das nur für das Gericht vorgesehen war, allen Zuhörern im Saal bis ins letzte Detail vorlas.
Ein „heißes Eisen“ bleibt darüber hinaus die Absage von Günter Netzer, als Zeuge in Frankfurt zu erscheinen und sich auch nicht per Video vernehmen zu lassen wie der ehemalige FIFA-Präsident Sepp Blatter und FIFA-Generalsekretär Linsi. Klar ist, dass die Ladung der deutschen Behörden für Netzer bei ausbleibender Rechtshilfe aus seiner Wahlheimat Schweiz nicht realisierbar ist.
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