Dresden/Leipzig (sn) - Das sächsische Kultusministerium sieht keinen Bedarf für ein Mindestalter bei der Nutzung sozialer Medien, wie es in Australien
Kultusministerium lehnt Verbot sozialer Medien unter 16 abDas sächsische Kultusministerium hält nichts von starren Altersgrenzen und setzt stattdessen auf Erziehung und Eigenverantwortung. FotoTikTok, Instagram, Snapchat – bei Jugendlichen beliebt, in Australien für Unter-16-Jährige verboten. Auch andere Länder ziehen ein Verbot in Betracht.
Auch die sächsische Staatskanzlei lehnt eine solche Regelung ab. Besonders bei älteren Jugendlichen mit gefestigten Mediengewohnheiten sei die Durchsetzbarkeit fraglich. "Die Länder sind hier einen anderen Weg gegangen", erklärte ein Sprecher. Statt eines Mindestalters setze die Politik auf eine Reform des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags. Künftig sollen Eltern eine einheitliche Altersfreigabe für alle Apps auf dem Smartphone ihrerDas australische Gesetz sorgt international für Diskussionen. Auch in Frankreich wird über eine Altersgrenze diskutiert.
"Kinder entwickeln sich unterschiedlich, auch unterschiedlich schnell", betonte der Professor für Kommunikationsmanagement an der Universität, Christian Hoffmann. Das Problem einer generellen Altersgrenze sei, dass sie für manche zu hoch, für andere zu tief angesetzt sein dürfte.
Stattdessen könnte Hoffmann sich eine Verifizierungsmethode ähnlich wie beim Online-Banking vorstellen: "Das erfordert letztlich die Prüfung eines amtlichen Identitätsausweises." Allerdings seien Social-Media-Anmeldungen weitaus zahlreicher als Kontoeröffnungen. Dennoch könnte dies ein lukratives Geschäftsfeld für Anbieter entsprechender Identifikationslösungen werden.
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