2022 machte Amazon sein Prime-Abo mehr als 20 Euro teurer. Der Bundesgerichtshof erklärte die dafür genutzte Klausel jetzt für unwirksam. Für langjährige Abonnenten ändert sich nun schon bald etwas.
Foto: Friedrich Bungert / SZ Photo / picture alliance Wer schon seit mehr als vier Jahren Prime-Kunde beim Onlinehändler Amazon ist, zahlt künftig erst einmal weniger.
Das Unternehmen mit Deutschlandsitz in München hat einen Rechtsstreit um Preiserhöhungen auch in dritter Instanz, am Bundesgerichtshof , verloren wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot für unwirksam erklärt. Den Regelungen sei nicht hinreichend deutlich zu entnehmen, welche Rechte dem Vertragspartner im Zusammenhang mit einer Preiserhöhung durch Amazon zustehen, entschied der Dritte Zivilsenat in Karlsruhe.
Kunden seien durch die Intransparenz unangemessen benachteiligt. In den Vorinstanzen hatten schon das Landgericht Düsseldorf und das Oberlandesgericht Düsseldorf die Preisanpassungsklausel für das deutsche Prime-Mitgliedsprogramm ebenfalls für unwirksam erklärt.
Dagegen ging Amazon am BGH vor. Daher war der Fall noch nicht rechtskräftig entschieden. Für Altkunden gelten damit wieder bis auf Weiteres die alten Preise. »Wir sind mit dem Urteil zur Umsetzung unserer Preisänderung nicht einverstanden, werden aber den Prime-Beitrag vorübergehend für Kunden anpassen, deren Mitgliedschaft vor dem 15.
September 2022 begann und seither unverändert besteht«, teilte eine Amazon-Sprecherin mit. Betroffene Kunden sollen vor dem nächsten Zahlungstermin zum aktuellen Stand informiert werden. Schon gezahlte Gebühren seien Gegenstand eines gesonderten Verfahrens. Verbraucherinnen und Verbraucher können Geld individuell zurückfordern.
Dabei sind jedoch Verjährungsfristen zu berücksichtigen. Nach Angaben von Iwona Husemann, Rechtsreferentin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale NRW, können Betroffene die letzten drei Jahre geltend machen. , welche die Verbraucherzentrale NRW bereits unabhängig vom Ausgang am BGH im Dezember 2025 beim Oberlandesgericht Hamm erhoben hat . Die geht laut Husemann zurück bis zur Preiserhöhung.
Wie hoch der individuelle Anspruch ausfällt, hängt laut den Verbraucherschützern unter anderem davon ab, wie lange der erhöhte Beitrag gezahlt und welches Prime-Modell genutzt wurde. , in das man sich als Betroffener oder Betroffene eintragen lassen kann. Das haben bislang laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen etwa 145.000 Menschen gemacht. Die Anmeldung sei weiterhin möglich, heißt es – bis drei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhandlung.
Eine höchstrichterliche Klärung durch den BGH zur Wirksamkeit einseitiger Preisanpassungsklauseln in Streaming- beziehungsweise Dauerschuldverhältnissen habe Signalwirkung über den Amazon-Fall hinaus, meint Daniela Holzinger vom Verbraucherschutzverein . Der VSV hat auch Verfahren wegen Preiserhöhungen bei Netflix, Apple TV und Wow gestartet. Haben Sie einen Fehler im Text gefunden, auf den Sie uns hinweisen wollen? Oder gibt es ein technisches Problem? Melden Sie sich gern mit Ihrem Anliegen.
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