Städte- und Gemeindebund begrüßt Urteil zum Gehweg-Parken

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Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Anwohner in bestimmten Fällen gegen zugeparkte Gehwege vorgehen können. Der Städte- und Gemeindebund kann ...

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Anwohner in bestimmten Fällen gegen zugeparkte Gehwege vorgehen können. Der Städte- und Gemeindebund kann dem viel abgewinnen.Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts begrüßt, dass Anwohner gegen zugeparkte Gehwege vorgehen können.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte entschieden, dass Anwohnerinnen und Anwohner unter bestimmten Umständen von Straßenverkehrsbehörden verlangen können, gegen Autos auf Gehwegen vorzugehen. Das Urteil setzt voraus, dass die Nutzung des Gehwegs vor der eigenen Haustür erheblich eingeschränkt ist. Der Anspruch der Anwohner ist also räumlich begrenzt.

Der DStGB fordert nun einen anderen Rechtsrahmen für die Kommunen, um die Aufteilung und Nutzung des öffentlichen Raums anzugehen. „Natürlich müssen Parkplätze für jene vorhanden sein, die auf ihr Auto angewiesen sind“, hieß es in der Stellungnahme des Verbands. Es müssten aber auch Alternativen zum Auto gestärkt werden, also Radfahrer und Fußgänger sowie der öffentliche Personennahverkehr.

Das Bremer Verwaltungsgericht hatte 2021 entschieden, dass die Kläger ein Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde verlangen können. Die Behörde könne entscheiden, welche Maßnahme sie wähle. Das Bremer Oberverwaltungsgericht bestätigte das 2022 in einem Urteil grundsätzlich, entschied aber anders als die Vorinstanz, dass die Behörde zwar einen Spielraum habe, ob sie einschreite, aber nicht gänzlich tatenlos bleiben könne.

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