Bonn (ots) - Heute (5. Dezember 2024) findet die 1. Lesung des überfraktionellen Gesetzentwurfes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs und des Antrags zur Verbesserung der Versorgungslage von ungewollt
Heute findet die 1. Lesung des überfraktionellen Gesetzentwurfes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs und des Antrags zur Verbesserung der Versorgungslage von ungewollt Schwangeren im Deutschen Bundestag statt. Dazu erklärt der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing:
Ungewollt schwangere Frauen befinden sich in einer sehr schwierigen Situation. Ihre Grundrechte sind angemessen zu wahren und sie verdienen die explizite Unterstützung von Staat und Gesellschaft durch Rat, Tat und Hilfe. Druck von außen, wirtschaftlicher Zwang oder soziale Not dürfen in einer Entscheidung für oder gegen eine Schwangerschaft nicht den Ausschlag geben.
Im Ergebnis nimmt der Entwurf den Schutz des ungeborenen Lebens dann gegenüber der geltenden Regelung auch deutlich zurück. Neben der Verortung außerhalb des Strafrechts darf nach dem Entwurf die Beratung, an der zu Recht festgehalten wird, nicht mehr daran orientiert sein, zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen.
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