Sterbehilfe: Bundesgericht lehnt Zugang zu tödlichem Betäubungsmittel ab

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Leipzig - Das Bundesverwaltungsgericht verweigert Sterbewilligen die Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel. Für Menschen, die

Es gebe andere zumutbare Wege, dem eigenen Leben ein Ende zu setzen, sagt das höchste deutsche Verwaltungsgericht. Die Gefahren eines Missbrauchs des verlangten Betäubungsmittels seien zu hoch.

Das Bundesverwaltungsgericht verweigert Sterbewilligen die Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Dosis. Für Menschen, die ihrem Leben ein Ende setzen wollen, gebe es andere zumutbare Wege und Möglichkeiten, entschied das oberste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig. Sie würden nicht in ihrem Recht auf einen selbstbestimmten Tod verletzt, wenn der Staat ihnen den Zugang zu einem bestimmten tödlichem Medikament zur Selbsttötung zu Hause verwehre.

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