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Steuerbetrug: Finanzminister Klingbeil lockert die Bonpflicht

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Die Bonpflicht sorgt für großen Ärger. Ein Gesetzentwurf sieht nun eine schrittweise Abschaffung vor. Dafür wird die Kassenpflicht verschärft, um Steuerbetrug zu erschweren.

) will die umstrittene Bonpflicht lockern.

„Die papierhafte Belegausgabepflicht wird zeitlich gestuft abgeschafft“, heißt es in einem Gesetzentwurf des Finanzministeriums, der dem Handelsblatt vorliegt. Zunächst soll sie für einen Kauf bis zu 30 Euro entfallen.

„Mit dieser Bagatellgrenze kann eine große Anzahl von Belegen im Einzelhandel und beim Straßenverkauf eingespart werden“, heißt es in dem Papier. Ende 2016 auf den Weg gebracht worden. Sie sorgte für großen Unmut bei Einzelhändlern, Kunden und Umweltverbänden. Kritiker sprachen von unnötiger Bürokratie, zusätzlichen Kosten und einer enormen Papierflut.

Die Regel trat erst nach einem längeren Übergangszeitraum Anfang 2020 in Kraft. Nun will Klingbeil sie schnellstmöglich lockern. Darauf hatten sich Union und SPD in den Koalitionsverhandlungen verständigt. Ein genaues Datum steht bisher nicht im Gesetzentwurf.

Die Neuregelung sieht für den Handel weiter die Pflicht vor, Bons bereitzustellen. Die Belege müssen aber nicht mehr in Papierform ausgedruckt werden. Es reicht die digitale Bereitstellung, etwa per Mail oder QR-Code.

„Geplant ist eine Umstellung vom klassischen Papierbeleg zu digitalen Kassenbelegen“, heißt es. Dabei gilt zunächst die Bagatellgrenze von 30 Euro, anschließend wird die vollständigeMit dem Gesetz will Klingbeil zugleich die Kassenpflicht verschärfen.

„Das Risiko der nicht richtigen Erfassung von Einnahmen und damit einer eventuell einhergehenden Steuerhinterziehung soll durch die Schaffung einer Kassenpflicht ab einem Gesamtumsatz von 100.000 Euro verringert werden“, heißt es in dem Entwurf.derzeit rund 2,2 Millionen Registrierkassen und 114.000 offene Ladenkassen. Bei den offenen Ladenkassen erfolgt keine elektronische Aufzeichnung, was aus Sicht des Finanzministeriums Steuerhinterziehung erleichtert. Bei den elektronischen Kassen werden die Daten aufgezeichnet und für eine digitale Schnittstelle mit der Finanzverwaltung aufbereitet.

Damit erhöhe sich das „Entdeckungsrisiko“ von Steuerhinterziehungen „signifikant“, heißt es in dem Papier. Die Umstellung auf Registrierkassen wird bei den Unternehmen einmalige Kosten von 98 Millionen Euro verursachen, so die Schätzung im Gesetzentwurf.

„Insgesamt kann mit einer Fallzahl von 114.800 Kassen gerechnet werden, die neu angeschafft werden müssen. “ Durch die schrittweise Abschaffung der Bonpflicht werde die Wirtschaft aber auch entlastet. Der jährliche Aufwand sinke um 89 Millionen Euro.

Allerdings könnte die Kassenpflicht für einige Betroffene zu „unverhältnismäßigen Belastungen“ führen, wie es in einem internen Papier des Finanzministeriums heißt, das dem Handelsblatt ebenfalls vorliegt. Als Beispiel werden etwa Vereine genannt, die durch einmalige Veranstaltungen über die Umsatzschwelle von 100.000 Euro kommen. Für diese Härtefälle soll es Ausnahmen geben, die aber beantragt werden müssen. Das führe wiederum zu Mehraufwand bei den Finanzbehörden, heißt es in dem internen Papier.

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