Der Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, das Steuerentlastungen und ein höheres Kindergeld vorsieht. Die Entlastungen sollen Bürger ab Januar profitieren, die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus.
Der Bundestag hat Steuerentlastungen und ein höheres Kindergeld beschlossen. Bürger sollen ab Januar profitieren – die Zustimmung des Bundesrat s steht noch aus.hat ein Gesetz zum Ausgleich der kalten Progression bei der Einkommensteuer und zur Erhöhung des Kindergeld es beschlossen. Neben den ehemaligen Ampel-Partnernfür die Entlastungen. Damit sie in Kraft treten können, muss allerdings am Freitag auch noch der Bundesrat zustimmen.
Der Haushaltspolitiker der Grünen, Sven-Christian Kindler, sagte: Gut sechs Wochen nach ihrer Trennung haben FDP, Grüne und SPD beschlossen, im Bundestag zwei gemeinsame Projekte umzusetzen: Steuerentlastung und fünf Euro mehr Kindergeld.SPD und Grüne kritisierten allerdings scharf, dass die FDP darauf bestanden habe, andere Vorhaben aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Investitionsanreize und bessere Abschreibungsmöglichkeiten für die Wirtschaft kämen nun nicht - obwohl sie so ähnlich auch in den Wahlprogrammen von FDP und Union stünden. Lindner sagte, die Entlastungen seien zu gering dimensioniert gewesen. Der Unions-Abgeordnete Fritz Güntzler betonte, das Gesetz habe auch viel 'bürokratischen Wahnsinn' enthalten, der gestrichen worden sei.Der Begriff beschreibt den Effekt, dass jemand durch eine Lohnerhöhung, die höchstens die Inflation ausgleicht, in einen höheren Steuertarif rutscht und somit letztlich bezogen auf die Kaufkraft weniger Geld in der Tasche hat - quasi eine schleichende Steuererhöhung.Zum Januar soll der negative Effekt der Inflation auf die Einkommensteuer ausgeglichen werden. Die sogenannte kalte Progression hätte sonst für eine versteckte Steuererhöhung gesorgt, weil Bürger durch den ansteigenden Steuertarif auch dann mehr an den Fiskus hätten zahlen müssen, wenn ihre Gehaltserhöhung nur die Um das zu verhindern, werden mehrere Eckwerte im Steuertarif verschoben. Unter anderem wird der Grundfreibetrag um 312 Euro auf dann 12.096 Euro angehoben, also der Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird
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