Deutsche Finanzämter fordern Steuererklärungen grundsätzlich auf Deutsch an. Für Nichtmuttersprachler kann das eine Herausforderung sein. Es gibt aber Hilfen, auf die Betroffene zurückgreifen können.
Manche Einwanderer und ausländische Beschäftigte stehen einmal im Jahr vor einer besonderen Herausforderung: die Erstellung der Steuererklärung. Weil die Amtssprache in Deutschland grundsätzlich Deutsch ist, kann auch die Steuererklärung nur in dieser Sprache eingereicht werden.
Mitunter verlangten die Behörden sogar beglaubigte oder von vereidigten Dolmetschern angefertigte Übersetzungen. Daniela Karbe-Geßler empfiehlt, die von den Sachbearbeitern gesetzten Fristen zur Übersetzung unbedingt zu beachten. Andernfalls könnte die Behörde selbst eine Übersetzung in Auftrag geben - auf Kosten des Antragstellers. Onlinetools können Steuerzahlerinnen und Steuerzahler davor bewahren, überhaupt erst in diese Situation zu gelangen.
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