Steuerreform: Bund und Länder planen Steuervereinfachungen für Unternehmen

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Noch im Herbst wollen sich das Bundesfinanzministerium und die Länder auf Steuererleichterungen für die Wirtschaft einigen. NRW-Finanzminister Optendrenk macht konkrete Vorschläge.

) und seine Kollegen in den Bundesländern arbeiten an Gesetzesänderungen, mit denen die Unternehmensteuern vereinfacht werden sollen. Eine Einigung wird in den kommenden Wochen angestrebt.

Im Bundesfinanzministerium ist von einem „Herbstpaket“ die Rede. ) hat in einem Eckpunktepapier acht Vereinfachungen vorgeschlagen, über die auch zwischen Bund und Ländern beraten wird. Im Bundesfinanzministerium werden die Vorschläge grundsätzlich positiv bewertet, wie die Steuerabteilungsleiterin auf einer Diskussionsveranstaltung erklärte. Ein zentrales Element ist die Vereinfachung des sogenannten Optionsmodells, mit dem auch Personengesellschaften künftig Körperschaftsteuer zahlen können.

Dieses Instrument gibt es bereits seit 2022, es wird aber kaum genutzt. Mit der nun geplanten Vereinfachung solle es „praxistauglich“ werden, heißt es im Eckpunktepapier des NRW-Finanzministeriums. Konkret soll die Pflicht entfallen, das sogenannte Sonderbetriebsvermögen – etwa Grundstücke oder Anteile, die einem Gesellschafter persönlich gehören, aber dem Betrieb dienen – auf die Gesellschaft übertragen zu müssen. Die Regel gilt vielen Firmeneigentümern als gravierender Nachteil des bisherigen Optionsmodells.

Es gibt „Personengesellschaften erstmals die Möglichkeit, von der Körperschaftsteuersenkung zu profitieren, ohne grundlegende Nachteile in Kauf zu nehmen“, heißt es in dem Papier.gibt es eine Million Personengesellschaften – anders als AGs oder GmbHs meist inhabergeführte Firmen, deren Gewinne den Eigentümern persönlich zugerechnet und mit derversteuert werden –, darunter viele kleine und mittelständische Betriebe. Für sie ist die Einkommensteuer quasi die Unternehmenssteuer. Das könnte in den kommenden Jahren jedoch zu einem immer größeren Nachteil werden.

Die schwarz-rote Koalition hat bereits beschlossen, die Körperschaftsteuer ab 2028 in fünf Schritten von 15 auf zehn Prozent zu senken. Bei der Einkommensteuer ist keine vergleichbare Entlastung geplant. die sogenannte Reichensteuer – den obersten Tarifbereich der Einkommensteuer und damit auch für Personengesellschaften relevant – auszuweiten und den Steuersatz zu erhöhen. Der bisherige Satz von 45 Prozent soll künftig schon ab 250.000 Euro Jahreseinkommen greifen, bisher waren es knapp 278.000 Euro.

Gleichzeitig wird ein neuer Steuersatz von 47 Prozent eingeführt, der ab 280.000 Euro fällig sein soll. Folge der schwarz-roten Steuerpläne: Während sich Kapitalgesellschaften wie AGs oder GmbHs auf Entlastungen in den kommenden Jahren einstellen können, müssen Personengesellschaften mit hohen Gewinnen mehr zahlen. Um die Ungleichbehandlungen abzumildern, gibt es bereits zwei Instrumente. Gewinne, die im Unternehmen verbleiben und investiert werden, können begünstigt werden.

Das zweite ist das Optionsmodell. Union und SPD hatten schon im Koalitionsvertrag vereinbart, es praxistauglicher zu gestalten. Dies soll nun im Rahmen des Vereinfachungspakets geschehen. NRW-Finanzminister Optendrenk schlägt zudem Maßnahmen vor, mit denen die Gewerbesteuer vereinfacht werden soll.

Die Bemessungsgrundlagen für Gewerbe- und Körperschaftsteuer sollen angeglichen werden. Kapitalgesellschaften zahlen beideDas Papier enthält auch Maßnahmen zum internationalen Steuerrecht. Bei der Umsetzung von EU-Vorgaben wie dem Steueroasen-Abwehrgesetz soll nicht mehr über den europäischen Mindeststandard hinausgegangen werden. Das Maßnahmenpaket setze auf „strukturelle Reformen mit überschaubarer Aufkommenswirkung“, heißt es in dem Papier.

Es soll also keine großen Mindereinnahmen für den Fiskus geben. Auch deshalb dürften die Vorschläge im Bundesfinanzministerium auf Wohlwollen stoßen.

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