Bonn - Der Cum-Ex-Strafprozess gegen den Hamburger Bankier Christian Olearius (82) soll wegen dauerhafter Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten
Bei der Aufarbeitung des Cum-Ex-Steuerskandals ist der Hamburger Bankier Christian Olearius einer der bekanntesten Angeklagten. Der Prozess gegen ihn steht nun vor dem vorzeitigen Ende. soll wegen dauerhafter Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten eingestellt werden. Das habe die Staatsanwaltschaft beantragt, wie das Bonner Landgericht am Freitag mitteilte.
Olearius hat unter anderem Blutdruckprobleme, bei den vergangenen Verhandlungstagen war auf Anordnung des Gerichts stets ein Notarzt im Saal anwesend. Laut Mitteilung des Gerichts vom Freitag hat diezudem beantragt, das Strafverfahren in ein sogenanntes Einziehungsverfahren überzuleiten und die Einziehung von Erträgen aus Straftaten in Höhe von rund 43 Millionen Euro anzuordnen. Die Verteidigung habe sich dem entgegengestellt.
Olearius ist angeklagt wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung. Er hatte im Prozess seine Unschuld beteuert und sich auf seine Unwissenheit berufen. "Ich habe weder wissentlich noch willentlich an strafbaren Cum-Ex-Geschäften mitgewirkt", hatte er in ausgesagt. Er sei vielmehr von legalen Aktienkaufverträgen ausgegangen. "Eine Schädigung des Staates lag mir fern."der Bundesrepublik. Dabei wurden Papiere mit und ohne Dividendenansprüche in kurzer Zeit zwischen Finanzakteuren hin- und hergeschoben. Am Ende erstattete der Fiskus Banken, Aktienhändlern und Beratern unwissentlich Kapitalertragssteuern, die gar nicht gezahlt worden waren.
Aus Tagebucheinträgen von Olearius ging hervor, dass er sich dreimal mit dem späteren Bundeskanzler Olaf Scholz getroffen hatte, als dieser noch Bürgermeister vonwar. Der genaue Inhalt der Treffen ist unklar. Fakt ist aber, dass die Finanzbehörde danach eine Forderung fallenließ und die Ansprüche daraufhin nach damaliger Rechtslage verjährten.
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