Am 36. Verhandlungstag im Prozess gegen Christian B. wird die Beweisaufnahme geschlossen. Die Staatsanwaltschaft fordert lange Haft für den Angeklagten und geht das Gericht hart an.
Im Prozess gegen den auch im Fall Maddie verdächtigen Christian B. wegen schwerer Sexualstraftat en hat die Staatsanwaltschaft zusammen 15 Jahre Gefängnis für den Angeklagten gefordert. Im Anschluss an die Freiheitsstrafe sei eine Unterbringung in Sicherungsverwahrung nötig, sagte Oberstaatsanwältin Ute Lindemann vor dem Landgericht Braunschweig . Sollte es zu solch einem Urteil kommen, könnte der Angeklagte nicht nach Verbüßung der Haft entlassen werden.
Einem Zeugen, der angab, die Tat auf einem Video gesehen und den Angeklagten erkannt zu haben, attestierte Lindemann eine «nachvollziehbare Schilderung». Aber: Das Opfer konnte nie ermittelt werden und der Verbleib des Videos ist unklar. Dasselbe gilt für die zweite vorgeworfene Vergewaltigung, für die ein weiterer Zeuge aus Sicht der Staatsanwaltschaft bedeutend war. Von der Befragung dieses Zeugen durch die Kammer zeigte sich die Staatsanwaltschaft «erschrocken».
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