Die Freien Wähler erheben Vorwürfe, dass Landeswahlleiter und Innenministerium bei der Kommunalwahl 2024 das Wahlrecht gegen die Wählergruppen instrumentalisieren. Ist da etwas dran?
In Brandenburg wirft das Superwahljahr 2024 seine Schatten voraus. Am Mittwoch hat sich Landeswahlleiter Herbert Trimbach gegen Vorwürfe der Freien Wähler verwahrt, wonach er in Vorbereitung der Brandenburger Kommunalwahl 2024 angeblich gemeinsam mit der Landesregierung das Wahlrecht gegen die Opposition landesweiter Wählergruppen missbrauche.„Der Landeswahlleiter hält sich strikt an Recht und Gesetz“, sagte Trimbach den PNN. „Die Vorwürfe sind haltlos.
Zuvor hatte Freie-Wähler-Chef Péter Vida in einer Pressemitteilung und im Hauptausschuss des Landtages dem Landeswahlleiter Wahlrechtsmissbrauch vorgeworfen. Als Begründung führte Vida an, dass örtliche, zu den Freien Wählern gehörende Wählergruppen, zur Kommunalwahl 2024 nicht mit dem Titelbestandteil „BVB/Freie Wähler“ antreten dürfen. Er bezog sich auf eine entsprechende Auskunft des Landeswahlleiters.
Die Manöver der Landesregierung werden immer absurder. Erneut wird das Wahlrecht als Waffe gegen die Opposition eingesetzt.„Die Manöver der Landesregierung werden immer absurder. Erneut wird das Wahlrecht als Waffe gegen die Opposition eingesetzt“, sagte Vida. Er erklärte weiter, dass die Landesregierung BVB/Freie Wähler „als Hauptgegner“ auserkoren habe und forderte die Regierung auf, „auf den Boden des Rechtsstaates zurückzukehren“.
Und bei Kommunalwahlen sei die Rechtslage nach dem Kommunalwahlgesetz für Wählergruppen nun einmal eindeutig, so Trimbach. Er verwies auf Artikel 28, wo es heißt: „Der Name und die Kurzbezeichnung einer Wählergruppe müssen in allen Wahlkreisen des Wahlgebietes übereinstimmen und dürfen nicht den Namen von Parteien oder politischen Vereinigungen oder deren Kurzbezeichnungen enthalten.
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