Zwei neue Verordnungen der Staatsregierung regeln den Umgang mit dem Fischotter. Das streng geschützte Raubtier polarisiert ähnlich wie der Wolf.
Zwei neue Verordnungen der Staatsregierung regeln den Umgang mit dem Fischotter. Das streng geschützte Raubtier polarisiert ähnlich wie der Wolf.
Eine Sprecherin des Umweltministeriums teilte mit, die neue Regelung ermögliche Fischotterentnahmen zum Schutz der Teich- und Fischereiwirtschaft und beschleunige das Verfahren für eine Ausnahmeerteilung. Begleitend seien vom Wirtschaftsministerium jagdrechtliche Anpassungen zu den Modalitäten der Entnahme erfolgt.
Jagdminister Hubert Aiwanger begrüßte die Regelung: Tausende Teiche seien in Bayern wegen der wachsenden Fischotterpopulation aufgegeben worden. Mit den neuen Verordnungen stelle die Staatsregierung unter Beweis, „dass wir die Teichwirte nicht alleine lassen. Die jagdrechtliche Verordnung schafft Regelungen, die hohe Anforderungen an den Tierschutz stellen und zugleich Entnahmen durch die Jägerschaft praxistauglich zulässt“.
Die neue Regelung gelte zwar in ganz Bayern, werde aber zunächst lediglich in den Regierungsbezirken angewandt, für die ausreichende Populationsdaten zum Fischotter vorliegen. Dies sei in der Oberpfalz, in Niederbayern, Oberbayern und Oberfranken der Fall. Dem Jagd- und Wirtschaftsministerium zufolge geht es in der jagdrechtlichen Verordnung um die Frage, wie Fischotter „tierschutzkonform und waidgerecht“ erlegt werden können.
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