Sturmschäden am Auto können bei der Teilkaskoversicherung geltend gemacht werden. Doch was ist, wenn die Nachweise fehlen? Ohne die geht es nicht. Das zeigt der folgende Fall.
Dass ein Sturm einen Schaden am Auto verursacht hat, muss man im Zweifel seiner Versicherung beweisen können. Die kann sonst Leistungen verweigern, wenn auch andere Ursachen verantwortlich sein könnten. Vandalismus beispielsweise. Das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg, auf die die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins hinweist.
Das OLG stellte klar, dass der Versicherte den vollen Beweis für den Versicherungsfall erbringen muss – das betrifft zum einen den Sturm selbst und zum anderen auch dessen Einwirkung auf das Auto. Sogenannte Beweiserleichterungen, wie sie bei Fahrzeugdiebstählen gewährt werden, kämen nicht infrage. Ein Diebstahl werde im Normalfall von niemandem beobachtet.
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