Studierende sitzen auf der Treppe am Eingang zum Hauptgebäude der RWTH Aachen.
Die NRW-Landesregierung will gegen Machtmissbrauch an den Hochschulen im Land vorgehen und Studierende besser schützen. Das ist das Ziel einer Neufassung des Hochschulgesetzes, die das Kabinett am Dienstag verabschiedet hat.Der Entwurf von Wissenschaftsministerin Ina Brandes sieht vor, dass die Hochschulleitungen bei Fällen von sexuellen Übergriffen oder Machtmissbrauch mehr Befugnisse haben.
Unsere Hochschulen müssen sichere Orte sein – für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Studierende, Forschende und LehrendeKünftig soll es nun etwa möglich sein, einem Professor, gegen den aus der Studentenschaft Missbrauchs-Vorwürfe erhoben werden, das Betreten des Universitätsgeländes zu untersagen, bevor abschließend über die Richtigkeit der Anschuldigungen entschieden wurde.
Bislang können Hochschulen lediglich im Rahmen des Disziplinarrechts Verfahren gegen Beschuldigte einleiten, die Befugnisse sind beschränkt und reichen nach Auffassung der Ministerin nicht aus, um zügig und zum Schutz aller Beteiligten handeln zu können. Hintergrund für die geplante Verschärfung sind Fälle von Missbrauch, die unter anderem an den Hochschulen in Köln und Gelsenkirchen für Aufsehen gesorgt hatten. Daraufhin hatten sich die drei Landesrektorenkonferenzen im vergangenen Jahr auf erste Maßnahmen verständigt, die mit der Gesetzesänderung nun flankiert werden sollen.
". Das Gesetz muss noch vom Landtag beschlossen werden und soll nach den Vorstellungen der Wissenschaftsministerin in etwa einem Jahr in Kraft treten.Einmal die Woche kommt jetzt aktuelle Politik direkt in Ihr Postfach: für alle, die wissen wollen, welche Themen NRW bewegen, für politisch Interessierte, Aktive, Gewählte, für Politik-Nerds. Hier gehts zur Anmeldung.
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