Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft wirft Michael Ballweg versuchten Betrug und Geldwäsche vor. Das örtliche Landgericht hatte die Eröffnung des Verfahrens abgelehnt.
Michael Ballweg, Initiator der Initiative „Querdenken“, spricht bei einer Protestkundgebung auf dem Cannstatter Wasen.Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft will rechtlich gegen den Beschluss des örtlichen Landgerichts vorgehen, das Hauptverfahren gegen „Querdenken“-Initiator Michael Ballweg wegen versuchten Betruges und Geldwäsche nicht zu eröffnen. Man werde sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht einlegen, wie die Staatsanwaltschaft am Dienstagabend in Stuttgart mitteilte.
Der 48-Jährige soll unter anderem durch öffentliche Aufrufe von Tausenden Personen finanzielle Zuwendungen für die Organisation „Querdenken 711“ im Umfang von mehr als einer Million Euro eingeworben, die Spender aber über die Verwendung der Gelder getäuscht haben. Ballweg hatte die Vorwürfe bestritten. Er war im April aus der Untersuchungshaft entlassen worden.
Die „Querdenken“-Bewegung hatte sich im Zuge der Corona-Pandemie von Stuttgart aus in vielen deutschen Städten formiert. Die Anhängerinnen und Anhänger demonstrierten immer wieder öffentlich gegen die politischen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus. Dabei gab es auch Angriffe auf Polizisten und Medienvertreter.
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