Stuttgart (lsw) - Der baden-württembergische Verfassungsschutz darf die Südwest-AfD bis auf weiteres als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten.
Darf der Verfassungsschutz die AfD in Baden-Württemberg beobachten? Dazu hat ein Gericht nun eine erste Entscheidung getroffen. Es ist nicht die einzige dieser Tage in dem Zusammenhang.bis auf weiteres als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht habe einen Eilantrag der Partei abgelehnt, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstagabend auf Anfrage.
Es gebe Anhaltspunkte dafür, dass eine zentrale politische Vorstellung innerhalb des AfD-Landesverbands der Erhalt des deutschen Volkes in seinem ethnischen Bestand sei und ethnisch "Fremde" nach Möglichkeit ausgeschlossen bleiben sollten.
Das Gericht kam den Angaben nach zu dem Schluss: "Vor diesem Hintergrund begegnet auch die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Beobachtung des AfD LandesverbandsDie Partei teilte mit: "Wir weisen in aller Deutlichkeit den Vorwurf zurück, die AfD würde einen ethnisch-biologischen Volksbegriff vertreten. Ein ethnisch-biologischer Volksbegriff ist unvereinbar mit unserer Programmatik.
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