Freiburg (lsw) - Für Vereine zum Anbau von Cannabis soll es im Südwesten noch in diesem Herbst die ersten Betriebserlaubnisse geben. «Wir wollen so
Seit knapp drei Monaten können Vereine zum Anbau von Cannabis ihre Betriebserlaubnis beantragen. Die im Südwesten zuständige Behörde gibt nun ein wichtiges Signal.soll es im Südwesten noch in diesem Herbst die ersten Betriebserlaubnisse geben. "Wir wollen so schnell liefern, wie es geht", sagte der Freiburger Regierungspräsident Carsten Gabbert der Deutschen Presse-Agentur.
Nach der Freigabe von Cannabis für Erwachsene und des privaten Anbaus mit zahlreichen Vorgaben war am 1. Juli eine zweite Stufe in Kraft getreten. Nicht kommerziellen Anbauvereinigungen mit bis zu 500 Mitgliedern wird es damit ermöglicht, an den Start zu gehen. Volljährige Menschen können dann Cannabis gemeinsam anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben. Die Clubs brauchen aber eine behördliche Erlaubnis. Vorgesehen sind auch regelmäßige Kontrollen.
Das Regierungspräsidium hat sich nach eigenen Angaben vom Juni darauf eingestellt, letztlich von den Clubs eine dreistellige Zahl von Anträgen zu bekommen. "Die Anbauvereinigungen sind mit großer Begeisterung gestartet", sagte die verantwortliche Referatsleiterin Jutta Pollich. "Und dann landet man in einem Verwaltungsverfahren mit einem Gesetz, das ordentlich angewendet werden muss." Manche hätten es sich wohl leichter vorgestellt, meinte sie.
Pollich erinnerte daran, dass die Anbauvereinigungen bestimmte Abstände von Kinder- und Jugendeinrichtungen einhalten müssten. Die Vereine müssten sich später Kontrollen stellen: "Es ist für die Anbauvereinigungen nicht erfreulich, wenn sie schnell eine Erlaubnis haben, aber dann bei der Kontrolle nicht den Anforderungen entsprechen", sagte sie. Bei den Anträgen seien bisher alle Regierungsbezirke im Land gleichmäßig vertreten.
Generell ist Kiffen für Volljährige seit dem 1. April mit Beschränkungen legal. Seitdem erlaubt ist schon der Anbau von bis zu drei Pflanzen gleichzeitig in Privatwohnungen, aufbewahren darf man bis zu 50 Gramm Cannabis.
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