Haftpflichtversicherung des Toten zahlt Lokführer 70.000 Euro
Anzeige Im Jahr 2013 hatte ein Lokführer im Bahnhof Freising einen Mann mit Suizidabsicht überrollt, seitdem war er berufsunfähig. Er verklagte die Haftpflichtversicherung des Toten – und einigte sich nun auf einen Vergleich: Nach der Einigung mit der Versicherung erhält der 42-Jährige 70.000 Euro. Das teilte das Oberlandesgericht München am Dienstag mit. Zuvor war die Widerrufsfrist gegen den entsprechenden Vergleichsvorschlag des Gerichts abgelaufen.
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