Freiburg (lsw) - Vereine zum Anbau von Cannabis können von diesem Montag an auch im Südwesten ihre Betriebserlaubnis beantragen. Landesweit zuständig ist
Nach der Freigabe von Cannabis für Erwachsene tritt eine zweite Stufe in Kraft. Anbauvereinigungen mit bis zu 500 Mitgliedern können starten. Dabei spielt eine Freiburger Behörde eine wichtige Rolle.können von diesem Montag an auch im Südwesten ihre Betriebserlaubnis beantragen. Landesweit zuständig ist das Freiburger Regierungspräsidium, wie die Behörde mitteilte.
Der Verein habe zurzeit 187 aktive Mitglieder. Es sollen aber mehr werden: "Ich rechne damit, dass wir in den nächsten Monaten voll werden", sagte Erling mit Blick auf die Marke von 500 Mitgliedern. Er schätzte, dass in den Verein rund 300.000 Euro investiert werden müssten. Deshalb werde auch ein Investor gesucht.Die Anträge der Vereine können bei der Freiburger Behörde per Post oder E-Mail eingereicht werden.
"Wie lange es dauern wird, um eine Erlaubnis zu erhalten, wird insbesondere von der Vollständigkeit und Qualität der eingereichten Unterlagen abhängen", berichtete die Sprecherin. Antragstellerinnen und -steller wurden schon vorab um Geduld gebeten. Für das Überwachen der Anbauvereinigungen ist landesweit das Regierungspräsidium Tübingen verantwortlich.
Mit dem 1. April wurde der Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene in Deutschland legal. Weitergabe und Verkauf bleiben aber verboten. Wer 18 und älter ist, darf nach den Regeln zu Hause bis zu 50 Gramm aufbewahren und draußen maximal 25 Gramm mit sich führen. Es geht dabei explizit um den Eigengebrauch.
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