Telegram vs. Russland: Verschlüsselung muss nicht aufgebrochen werden

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Seit mehr als sechs Jahren verlangt Russlands Geheimdienst FSB von Telegram die Entschlüsselung von Chats, der Messenger weigert sich. Damit ist er im Recht.

Russische Gesetze, die dem Messenger-Dienst Telegram nicht nur vorgeschrieben haben, alle Kommunikationsdaten der User vorzuhalten, sondern einige davon den Sicherheitsbehörden zugänglich zu machen – auch wenn dafür die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gebrochen werden muss – verstoßen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention . Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte jetzt entschieden.

"Insofern als dieses Gesetz staatlichen Behörden erlaubt, umfangreich und ohne ausreichende Sicherheitsvorkehrungen auf elektronische Kommunikation zuzugreifen, verletzt es die Quintessenz von Artikel 8" der EMRK, heißt es jetzt vom Gerichtshof. Der russische Staat habe deshalb in dieser Hinsicht "jeden akzeptablen Ermessensspielraum" überschritten.

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