Im Streit um die Nutzung von Rohren, in denen Internetkabel liegen, hat die Deutsche Telekom eine Niederlage vor Gericht kassiert.
Das Unternehmen müsse dem Konkurrenten Deutsche Glasfaser Zugang zum öffentlich geförderten Netz auf zwei Strecken in den bayerischen Gemeinden Heßdorf und Großenseebach gewähren, teilte das Verwaltungsgericht Köln mit und verwies dabei auf eine entsprechende Verpflichtung im Telekommunikationsgesetz. Ein Eilantrag der Deutschen Telekom sei abgelehnt worden .Die Deutsche Glasfaser hatte den Zugang haben wollen, um nicht selbst buddeln zu müssen.
Die Deutsche Glasfaser, die in Deutschland rund 1900 Beschäftigte hat und nach eigenen Angaben jedes Jahr eine Milliarde Euro in den Glasfaser-Internetausbau in Deutschland investiert, begrüßte die Gerichtsentscheidung. "Open Access - also der offene Netzzugang - sorgt für den fairen Wettbewerb und bietet Kunden echte Wahlfreiheit zwischen starken Angeboten und Leistungen", sagte ein Firmensprecher.
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