Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat eine Beschwerde der Polizei zurückgewiesen. Damit ist eine Räumung des Tesla-Protestcamps vorerst abgewendet.
Tesla -Protestcamp in Grünheide: Baumhäuser dürfen bleiben Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat eine Beschwerde der Polizei zurückgewiesen. Damit ist eine Räumung des Tesla -Protestcamps vorerst abgewendet.GRÜNHEIDE dpa | Die Baumhäuser im Protestcamp gegen die Erweiterungspläne des US-Autobauers Tesla in Grünheide dürfen vorerst bleiben.
Auflagen der Polizei sahen neben dem Abbau der Baumhäuser ein striktes Betretungsverbot der Bauten im gesamten Camp vor. Die Aktivisten lehnten das ab und gingen gegen die Auflagen mit einem Eilantrag am Verwaltungsgericht vor. Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte Mitte März entschieden, dass die Auflagen der Polizei nicht „im gebotenen Maße“ den grundrechtlichen Schutz der Versammlungsfreiheit berücksichtigen.
Verlängerung der Proteste bereits angemeldet Ob das Camp nach dem 20. Mai weiter in der Form bestehen darf, entschied das OVG nicht. Ursprünglich war die Waldbesetzung bis zum 20. Mai angemeldet. Eine Verlängerung des Protestes sei aber bereits angemeldet worden, sagte eine Sprecherin der Initiative „Tesla stoppen“.
Die Polizei hatte die Aufforderung zum Rückbau der Baumhäuser mit einem hohen Gefährdungspotenzial für die Menschen in dem Camp begründet. Die Aktivisten lehnten das ab, weil die Baumhäuser elementarer Bestandteil ihres Protestes seien. Gegen die Erweiterung des Tesla-Werkes regt sich seit Langem teils heftiger Widerstand. Aktivisten hatten vergangene Woche versucht, das Werksgelände zu stürmen.
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