THC-Grenzwert für nicht geringe Mengen bleibt bei 7,5 Gramm

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THC-Grenzwert für nicht geringe Mengen bleibt bei 7,5 Gramm
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hält auch nach der teilweisen Legalisierung von Cannabis am bisherigen strengen Orientierungswert für Strafen bei schweren Verstößen fest.

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Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen Eine härtere Strafe droht dem Gesetz zufolge bei Taten, deren Handlung sich auf eine nicht geringe Menge bezieht. Die"nicht geringe Menge" wurde dabei wie früher bereits im Betäubungsmittelgesetz im neuen Cannabis-Gesetz nicht definiert, sondern der Rechtsprechung überlassen.

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