Nach dem Feuer am Arnstädter Neutorturm stehen zwei Männer vor Gericht. Doch selbst der Staatsanwaltschaft plädiert dafür, den Hauptangeklagten vom Tatvorwurf der Brandstiftung freizusprechen.
Nach dem Feuer am Arnstädter Neutorturm stehen zwei Männer vor Gericht. Doch selbst der Staatsanwaltschaft plädiert dafür, den Hauptangeklagten vom Tatvorwurf der Brandstiftung freizusprechen.
Arnstadt - Im Prozess um den desaströsen Brand des historischen Neutorturms in Arnstadt plädiert selbst die Staatsanwaltschaft darauf, den Hauptangeklagte vom Tatvorwurf der Brandstiftung freizusprechen. Zwar sei es möglich, dass der Angeklagte den Brand im April zumindest indirekt verursacht haben könnte, so der Staatsanwalt.
Weil der 24-Jährige aber bereits im Prozess eingeräumt hatte, Hakenkreuze und andere verbotene rechte Symbole unter anderem am Arnstädter Bahnhof gesprayt und einem Zeugen ins Gesicht geschlagen zu haben, plädierte der Staatsanwalt für eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Monaten auf Bewährung.Auch der Verteidiger des Hauptangeklagten beantragte Freispruch vom Tatvorwurf der Brandstiftung, aber eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung.
Für den mitangeklagten 38-Jährigen beantragte der Staatsanwalt eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung: Der Angeklagte habe in zwei Fällen Notrufe missbraucht und habe gemeinsam mit dem 24-Jährigen und anderen die rechten Symbole gesprayt. Der Anwalt des 38-Jährigen plädierte auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung für seinen Mandanten.
Bei dem Feuer am 14. April war die Kuppel des Turmes aus dem 15. Jahrhundert abgebrannt. Die Höhe des Materialschadens wird auf von rund 500.000 Euro.
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