Karslruhe kippt Verbot: Thüringen muss Windräder im Wald erlauben
Das Gesetz sei verfassungswidrig und der Eingriff in das Eigentumsrecht der Waldeigentümer darum nicht gerechtfertigt, begründete das Gericht seine Entscheidung weiter. Es ordnete die Thüringer Regelung dem Bodenrecht zu. Für dieses sei aber der Bund zuständig. Die Länder könnten nur Sonderregelungen zum Abstand zwischen Windkraftanlagen und Wohnhäusern treffen.
Das Gericht wies darauf hin, dass 34 Prozent der Fläche des Freistaats Thüringen von Wald bedeckt sind. Ein nennenswerter Teil davon bestehe aus Kalamitätsflächen, die wegen Sturmschäden oder Schädlingsbefall nicht oder nur sehr eingeschränkt von der Forstwirtschaft genutzt werden könnten. Insgesamt neun Waldeigentümer hatten sich mit einer Verfassungsbeschwerde an die Karlsruher Richterinnen und Richter gewandt. Die Bäume auf ihren Grundstücken waren teilweise von Schädlingen befallen und wurden gefällt. Auf den frei gewordenen Flächen sollten Windkraftanlagen errichtet werden, was das Landesgesetz aber nicht zuließ.
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