Weil kein 'dringender' Tatverdacht bestehe, hat das Würzburger Landgericht den Angeklagten während des Prozesses freigelassen. Die Staatsanwaltschaft ist dagegen.
Tödliche Messerstich e in Würzburg: Staatsanwaltschaft reicht Beschwerde gegen Aufhebung des Haftbefehl s ein
Die Staatsanwaltschaft geht von Totschlag aus, die Verteidigung spricht von einer Art Notwehr-Situation. Seit seiner Festnahme kurz nach der Tat saß der 23-Jährige in Untersuchungshaft. Weil die Beweisaufnahme den Richtern zufolge den"dringenden" Tatverdacht nicht bestätigte, hob das Gericht am 26. Juni den Haftbefehl gegen den Angeklagten auf.sieht das anders:"Der dringende Tatverdacht und der Haftgrund werden weiterhin gesehen", heißt es auf Anfrage.
Zahlreiche widersprüchliche Zeugenaussagen hatten beim Landgericht Zweifel an der Schuld des 23-Jährigen gesät: Offenbar war er – anders als lange öffentlich bekannt – vor den tödlichen Stichen geschlagen worden. Nach ihrer ersten Aussage vor Gericht gab es Zweifel an ihrer Schilderung. Sie musste ein zweites Mal in den Zeugenstand und wich dabei teilweise von ihrer ersten Aussage ab. Auch Rechtsanwalt Roj Khalaf, Vertreter der Nebenklage, kritisiert gegenüber der Redaktion die Aufhebung des Haftbefehls:"Das war keine Notwehr", sagt Khalaf über die Messerstiche. Aus seiner Sicht sei die Hauptbelastungszeugin glaubwürdig, auch andere Zeugen hätten ihre Aussage bestätigt.
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