Ein ausreisepflichtiger, gewalttätiger und psychisch kranker Geflüchtete hat in einem Park in Aschaffenburg eine Gruppe Kindergartenskinder mit einem Küchenmesser angegriffen, dabei ein Kleinkind und einen Passanten getötet. Das Verbrechen wirft die Frage nach den Sicherheitsmaßnahmen und der Abschiebung ausreisepflichtiger Personen auf. Die bayerische CSU-geführte Regierung kritisiert die SPD-geführte Bundesregierung für mangelnde Härte. Die Bundesregierung hingegen betont, dass die bayerischen Behörden das Recht nicht umgesetzt hätten. Die Details der gescheiterten Abschiebung und die Vorstrafen des Täters werden in der deutschen Öffentlichkeit öffentlich diskutiert.
Ein ausreisepflichtiger, gewalttätiger und offensichtlich psychisch kranker Geflüchtete greift in einem Park in Aschaffenburg eine Kindergartengruppe mit einem Küchenmesser an. Er tötet ein Kleinkind und einen zur Hilfe eilenden Passanten, verletzt weitere Menschen teils schwer.
Hätte das verhindert werden können? Mitten im Bundestagswahlkampf wirft die CSU-geführte bayerische Staatsregierung der SPD-geführten Bundesregierung mangelnde Härte im Umgang mit unerlaubt eingereisten Geflüchteten vor. Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundesinnenministerin Nancy Faeser (beide SPD) sprechen von einem Defizit der bayerischen Behörden, geltendes Recht umzusetzen. Doch warum war der Mann noch in Deutschland und auf freiem Fuß? Die Suche nach Antworten führt in viele Behörden. Bisher hat sich vor allem Bayerns Innenminister Joachim Herrmann geäußert. Laut dem CSU-Politiker hätte der Ende 2022 nach Deutschland eingereiste Afghane eigentlich schon im Jahr 2023 nach Bulgarien abgeschoben werden sollen. Das Regelwerk des sogenannten Dublin-Verfahrens sieht nämlich unter anderem vor, dass Asylverfahren in der Regel dort bearbeitet werden, wo Geflüchtete zum ersten Mal EU-Boden betreten. Gescheitert sei die Abschiebung aber an einer abgelaufenen Frist, sagt Herrmann. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) habe zwar den Afghanen selbst nach Ablehnung seines Asylantrags am 19. Juni 2023 über die angeordnete Abschiebung informiert, die bayerischen Ausländerbehörden aber „aufgrund welcher Fehler und Probleme auch immer“ erst am 26. Juli in Kenntnis gesetzt - wenige Tage vor Ablauf der gesetzlichen Frist. Diese sind für den Vollzug der Abschiebung zuständig, wussten laut Herrmann durch den Verzug aber zu spät davon. So schnell hätten die Behörden eine Abschiebung nach Bulgarien ohne Vorbereitung „offenkundig“ dann nicht mehr umsetzen können. Aus Regierungskreisen verlautete, das Bamf habe die bayerischen Behörden zwar sehr wohl zeitgleich mit dem Afghanen vorläufig über die Überstellung nach Bulgarien informiert. Der rechtskräftige Bescheid sei aber tatsächlich erst mehr als einen Monat später und damit kurz vor Ablauf der Frist verschickt worden. Die lief demnach schon seit 3. Februar 2023. Damals hatte Bulgarien der Überstellung des Afghanen nach dem Dublin-Verfahren nämlich zugestimmt - binnen sechs Monaten erfolgte die aber letztlich nicht. Diese Absicht hatte der 28-Jährige den Behörden zwar im Dezember 2024 laut Herrmann kundgetan - auch schriftlich. Aber für die Reise zurück nach Afghanistan brauchte er entsprechende gültige Papiere - und die hatte der Mann laut Herrmann wohl bis zum Tag des Angriffs in Aschaffenburg vom Generalkonsulat seines Heimatlandes nicht bekommen. Zur Ausreise verpflichtet war der Afghane auch nur wegen seiner Ankündigung, „schnellstmöglich“ in seine Heimat zurückzuwollen. Damit war das beim Bamf nach der gescheiterten Abschiebung laufendes Asylverfahren beendet worden. Eine Frist, bis wann der Mann Deutschland nach seiner Ankündigung hätte freiwillig verlassen müssen, gab es laut bayerischem Innenministerium nicht. Ja - und zwar wegen zahlreicher Vorfälle: 4. März 2023: In einer großen Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge kommt es zu einem Vorfall, in dessen Folge der Afghane vom Amtsgericht Schweinfurt einen Strafbefehl wegen Körperverletzung und eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen erhält. 18. Januar 2024: Der Mann beschädigt in einer Flüchtlingsunterkunft mutmaßlich ein Zeiterfassungssystem. Nachdem er zu zwei Gerichtsterminen 2024 nicht geladen werden kann, wird der Prozess für Februar 2025 geplant. 12. Februar 2024: Er ist mit einem falschen Fahrschein in einem Zug unterwegs und bekommt darum später vom Amtsgericht Aschaffenburg einen Strafbefehl wegen versuchten Betrugs und eine weitere Geldstrafe von 15 Tagessätzen. 12. Mai 2024: Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg kommt er an diesem Tag - wohl unter dem Einfluss von Cannabis - auf das Bundespolizeirevier in Aschaffenburg und gibt an, Hilfe zu brauchen. Doch dann kommt es den Angaben zufolge mutmaßlich zu „Tätlichkeiten gegen Beamte“, bei denen drei Polizisten verletzt werden. 6. Juni 2024: Am Hauptbahnhof in Aschaffenburg zieht der Mann sich vor zwei Polizisten an einem Bahnsteig komplett aus und beschädigt mutmaßlich einen Streugutbehälter. 2. August 2024: Der Beschuldigte randaliert mutmaßlich in Alzenau bei Aschaffenburg und beschädigt ein Auto. Als die Polizei eintrifft, schlägt er immer wieder den Kopf auf den Boden - und tritt auf dem Weg in die Klinik später mutmaßlich Rettungssanitäter und Polizeibeamte.
Geflüchtete Abschiebung Asylprozess Gewalt Verbrechen Aschaffenburg CSU SPD Dublin-Verfahren Sicherheitsmaßnahmen Polizei
Deutschland Neuesten Nachrichten, Deutschland Schlagzeilen
Similar News:Sie können auch ähnliche Nachrichten wie diese lesen, die wir aus anderen Nachrichtenquellen gesammelt haben.
Aufklärung, Schuldzuweisung, Empörung: So reagiert die Politik auf die Gewalttat von AschaffenburgMöchten Sie wirklich alle Artikel aus Ihrer Merkliste löschen? Diese Aktion kann nicht rückgängig gemacht werden.
Weiterlesen »
Messerangriff in Aschaffenburg: So kommentiert die Presse die BluttatDer Messerangriff in Aschaffenburg mit zwei Toten platzt mitten in den Wahlkampf. Die Presse kommentiert die politischen Implikationen der Tat
Weiterlesen »
Elon Musk spricht Wahlwerbung für AfD ausElon Musk, Eigentümer der Plattform X, hat in einem Gastbeitrag für die Welt am Sonntag erneut für die AfD geworben. Hoffmann, die für die Bundesregierung die Kommunikation mit X managt, betonte, dass die Meinungsfreiheit zwar wichtig sei, aber die Aussage von Musk, die AfD sei der letzte Funke Hoffnung für Deutschland, zu Sorge führe. Sie wies darauf hin, dass die AfD vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall beobachtet werde. Hoffmann betonte, dass die Bundesregierung die Entwicklungen auf X mit großer Sorge beobachte, aber wichtig sei, die Kanäle nicht zu verlassen, um auch Nutzer nicht zu verlassen.
Weiterlesen »
Messerangriff in Aschaffenburg: Afghanischer Flüchtling tötet Kind und MannEin afghanischer Flüchtling hat in Aschaffenburg einen Kindergarten in einem Park angegriffen und dabei ein Kind (2) und einen Mann (41) getötet. Die Tat ereignete sich am Mittwochnachmittag. Die Polizei ermittelt und geht von einem psychischen Motiv aus. Der Täter lebte in einer Flüchtlingsunterkunft in Aschaffenburg und soll bereits in der Vergangenheit gewalttätig gewesen sein. Videos zeigen Polizeieinsätze nach früheren Vorfällen. Die Tat hat die Stadt Aschaffenburg in Schockzustand versetzt und zu einer politischen Debatte über die Integration von Flüchtlingen geführt.
Weiterlesen »
Nach Aschaffenburg schlägt für Merz, Scholz und Habeck die Stunde der WahrheitMan kann nur hoffen, dass Aschaffenburg dieser eine Mord zu viel war. Ein Mal noch tagt der Bundestag. Es sollte die Woche der Wahrheit werden.
Weiterlesen »
Messerangriff in Aschaffenburg: Profiler Petermann erklärt die Schock-TatEin 28-jähriger Mann hat in einem Park in Aschaffenburg eine Gruppe von Kita-Kindern mit einem Messer angegriffen. Ein zweijähriges Kind starb und ein Passant, der sich einmischte, wurde ebenfalls erstochen. Profiler Axel Petermann erklärt im Interview mit FOCUS online, was sich aus den ersten Erkenntnissen zur Tat und dem Tatverdächtigen ableiten lässt.
Weiterlesen »