Übernachtsplattorm: Kampf gegen Umsatzsteuer-Betrug: Brüssel macht Airbnb zum Hilfssheriff

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Airbnb & Co. müssen die Mehrwertsteuer bei den Urlaubern eintreiben, falls es der Vermieter nicht tut, fordert die EU. Dabei wird sie keineswegs überall fällig.

An diesem Jahresumsatz muss ein Vermieter von Kurzzeitunterkünften in Deutschland Mehrwertsteuer abführen.

Darüber hinaus bemängelt der US-Konzern einen Verstoß gegen geltendes Steuerrecht in vielen Ländern – darunter auch. So würde auf Millionen von Aufenthalten eine Mehrwertsteuer erhoben, obwohl die Gastgeber gar nicht steuerpflichtig sind. Mehrwertsteuer hat der Vermieter bislang nur dann abzuführen, wenn er als professioneller Unternehmer oberhalb der Bagatellgrenze liegt. In Deutschland etwa beginnt die Mehrwertsteuerpflicht erst bei einem Jahresumsatz von 22.

Würden all diese Gastgeber mehrwertsteuerpflichtig, müssten sie Urlaubern in Deutschland zusätzlich sieben Prozent des Mietpreises in Rechnung stellen. „Dies würde das Reisen verteuern, die Erholung des Tourismus bremsen und Privatpersonen in der EU unverhältnismäßig stark treffen“, warnt eine Airbnb-Sprecherin.

Eine Sondereinheit mit Sitz beim Finanzamt Karlsruhe-Durlach gab daraufhin 20.641 Kontrollmitteilungen zur Prüfung an die örtlich zuständigen deutschen Finanzämter weiter – und erzielte für die betroffenen drei Jahre 69 Millionen Euro an nachträglicher Einkommensteuer, wie der Hotelverband berichtet.

Vorbild für das nun geplante Mehrwertsteuer-Inkasso könnte laut Einschätzung von Experten ein Modell in Italien sein. Dort entschied die Regierung 2017, von Vermietungsplattformen wie Airbnb eine Quellensteuer in Höhe von 21 Prozent zu verlangen. Sowohl Einkommensteuer wie auch Mehrwertsteuer sind dadurch abgegolten. Der Europäische Gerichtshof bestätigte am 22. Dezember 2022 die Rechtmäßigkeit der Regelung.

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