Mit der Cybercrime-Konvention will die UN künftig Computerkriminalität international ahnden. Eine anerkannte Definition, welche Straftaten darunterfallen, gibt es zwar nicht. Dennoch stellen Strafverfolger schon eine umfassende Überwachungswunschliste zusammen. Tanja Fachathaler berichtet von den UN-Verhandlungen.
Seit März 2022 verhandeln die Vereinten Nationen eine Konvention zur Bekämpfung von Cyberkriminalität: die Cybercrime Convention. Eigentlich sollte sie Anfang 2024 fertig sein. Doch es gibt eine Reihe von inhaltlichen Streitpunkten und auch Forderungen nach weitgehenden Überwachungsmaßnahmen, die auf den Widerstand jener stoßen, die sich für Menschenrechte einsetzen.
Nur darf man nicht vergessen: Die Budapester Konvention war für europäische Europaratsmitglieder gestaltet, also für europäische Staaten, bei denen man davon ausgehen kann, dass sie eine gemeinsame geschichtliche, rechtliche Tradition teilen, die alle die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte akzeptieren, die auch alle die Europäische Menschenrechtskonvention ratifiziert haben.
Der Name des Vertrags als eine Konvention gegen die Computerkriminalität ist ein bisschen irreführend. Denn es ist nur der erste Teil dieser Konvention, der die sogenannten Cybercrimes beinhaltet. Wenn man sich den restlichen Teil ansieht, also die weiteren Kapitel, dann hat man sehr stark den Eindruck, dass es sich um einen Vertrag handelt, der einen umfassenden Zugang zu Daten schaffen soll.
Wir möchten keinesfalls so verstanden werden, dass wir sagen würden, das seien keine schweren Verbrechen. Im Gegenteil, es ist sehr, sehr wichtig, gegen Kindesmissbrauch vorzugehen, auch online. Wir fragen uns aber, ob diese Konvention der richtige Rahmen dafür ist.
: Das waren jetzt einige Beispiele, die ihr kritisch seht. Aber es gibt noch mehr Straftatbestände, bei denen es Befürchtungen gab, etwa bei Fragen von Desinformation oder Hassrede, auch beim Urheberverwertungsrecht oder auch beim Begriff des Terrorismus.
Wenn man sich darüber informieren will, was aktuell drin steht und was nicht, ist das ein bisschen schwierig. Es gibt eine Webseite von dem Ad-Hoc-Komitee, das zuständig für diese Verhandlungen ist. Dem Komitee sitzt die algerische UN-Botschafterin vor. Sie leitet zusammen mit ihrem Team diese Verhandlungen und ist auch maßgeblich an der Ausarbeitung der jeweiligen Entwürfe beteiligt.
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