Unerlaubte Zahlungsdienste: BaFin ermittelt gegen A-B Group BaFin ABGroupOnline
mit Sitz in Regensburg nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes keine Erlaubnis zum Erbringen von Zahlungsdiensten besitzt. Das Unternehmen, das es sich nach eigenen Angaben zur Aufgabe gemacht hat, "komplizierte und langwierige Unternehmenspraktiken für den Endkunden zu optimieren und anzupassen", unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die A-B Group Online wirbt im Internet unter anderem für Tätigkeiten im Homeoffice. Die angeworbenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen laut vorliegenden Informationen im eigenen Namen Konten bei verschiedenen Kreditinstituten eröffnen, um deren Identifizierungsverfahren zu testen. Gemäß Angaben würden diese Konten nach zwei Wochen geschlossen. Tatsächlich würden diese Konten anschließend zum Geldtransfer genutzt.
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